Athletenverwaltung
Antworten auf häufige Fragen zum Thema Athletenverwaltung.
Wie können Athleten gelöscht werden?
Bei der Löschung von Athleten ist zu unterscheiden, ob es sich um Athleten mit Startpass oder ohne Startpass handelt.
Athleten mit Startpass
Athleten mit Startpass können nicht über die Athletenverwaltung gelöscht werden. Die Löschung erfolgt i.d.R. über den Landesverband. In den Landesverbänden die die LADV Startrechtverwaltung einsetzen, können Athleten mit Startpass direkt über die Startrechtverwaltung gelöscht werden. Derzeit setzen folgende Landesverbände die LADV Startrechtverwaltung ein:
- Baden
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Sachsen-Anhalt
- Mecklenburg-Vorpommern
- Schleswig-Holstein
Athleten ohne Startpass
Athleten ohne Startpass können über die Athleten Verwaltung gelöscht werden, sofern sie im aktuellen Jahr keine Meldungen und/oder Leistungen haben. Athleten mit Leistungen und/oder Meldungen im aktuellen Jahr können ab 1. Januar des nächsten Jahres gelöscht werden.
Schritte zum löschen eines Athleten
- Zum löschen die Athletenverwaltung öffnen.
- Den Athleten aufrufen. Der Athlet wird angezeigt.
- Rechts im Menü auf “Bearbeiten”.
- Die Athletendaten können bearbeitet werden. Rechts im Menü ist nun ein “Athlet löschen” (siehe Bild) zu sehen. Wird kein “Athlet löschen” angeboeten, dann hat der Athlet in diesem Jahr Meldungen und/oder Leistungen. Löschen ist erst ab 1. Januar möglich.